
Die Bündnispartner
Zusammenarbeit zwischen Bündnis Entwicklung Hilft und weiteren Entwicklungsorganisationen
Das Bündnis Entwicklung Hilft (BEH) hat mit der ARD vereinbart, bei Spendenaufrufen für Not- und Katastrophenhilfe weitere deutsche Entwicklungsorganisationen in die Kooperation mit der ARD einzubeziehen. Hierfür wurde die Einrichtung eines Partnerpools beschlossen. Sechs Organisationen sind inzwischen Bündnispartner:
Ärzte für die Dritte Welt e.V.
Christoffel-Blindenmission Deutschland e.V.
DAHW Deutsche Lepra-und Tuberkulosehilfe e.V.
EIRENE Internationaler Christlicher Friedensdienst e.V.
Kindernothilfe e.V.
Weltfriedensdienst e.V.
Aufnahme in den Partnerpool
Um in den Partnerpool aufgenommen zu werden, legt die interessierte Nichtregierungsorganisation (NRO) dem Aufnahmegremium (siehe unten) ihre Satzung, ihren aktuellen Rechenschaftsbericht und eine Bestätigung über die Erfüllung der Aufnahmekriterien gemäß des mit der ARD vereinbarten Kriterienkatalogs vor. Akkreditierung und Aufnahme in den Partnerpool müssen vor einem Katastrophenfall erfolgt sein.
Folgende Kriterien müssen für eine Mitgliedschaft im Partnerpool erfüllt sein:
- Bei der NRO handelt es sich um eine gemeinnützige Nichtregierungsorganisation, die seit mindestens drei Jahren in Deutschland registriert ist.
- Die NRO hat in den letzten drei Jahren eine jährliche Mindesteinnahme von drei Millionen Euro und deckt ein weites geographisches Spektrum ab, d.h. sie ist in mindestens einem außereuropäischen Kontinent aktiv.
- Über die Vergabe der Mittel entscheidet die Organisation unabhängig und an ihrem Sitz in Deutschland.
- Die Organisation besitzt das Spendensiegel des DZI, ist VENRO-Mitglied, bekennt sich zu dem VENRO-Verhaltenskodex „Transparenz, Organisationsführung und Kontrolle“ und betreibt aktiv entwicklungspolitische Inlandsarbeit.
- Die Organisation führt entwicklungsorientierte Nothilfe durch und arbeitet auf Basis des Code of Conduct des Internationalen Roten Kreuz / Roter Halbmond und der Prinzipien der humanitären Charta (SPHERE).
- Die Organisation verfügt über ein Monitoring- und Evaluierungssystem in der Programmarbeit.
- Die Organisation wird von unabhängigen Wirtschaftsprüfern geprüft und stellt Verwendungsnachweise über die ausgegebenen Mittel aus.
- Die Organisation leistet entwicklungspolitische Arbeit unabhängig von Geschlecht, Volkszugehörigkeit und Religion. Sie betreibt keine Missionierung.
- Die Organisation betreibt keine Werbung, mit der suggeriert wird, dass Spenden Einzelpersonen direkt zugute kommen.
Darüber hinaus verpflichten sich NRO im Partnerpool zu einer vergleichbaren Offenheit für Kooperationen und Beteiligungen wie das BEH (Reziprozität), zur umfassenden Rechnungslegung bezogen auf die Gelder aus der ARD-BEH-Kooperation (Verwendungsnachweis mit Testat der Wirtschaftsprüfung) und zur Bereitschaft, Evaluationen der geförderten Maßnahmen durchführen zu lassen.
Das Aufnahmegremium
Organisationen können sich jederzeit um Aufnahme in den Partnerpool bewerben. Die Entscheidung darüber erfolgt durch ein sechsköpfiges Aufnahmegremium, das einmal jährlich tagt. Dieses Gremium setzt sich zusammen aus jeweils zwei Vertretern der ARD, des Vergabegremiums (siehe unten) und des Bündnisvorstandes:
Cay Gabbe, Bonn (Vergabegremium)
Prof. Heinz Glässgen, Hamburg (ARD)
Barbara Groth, Berlin (ARD)
Michael Kleine, Aachen (Bündnisvorstand)
Katja Maurer, Frankfurt (Bündnisvorstand)
Dr. Peter Schmitz, Bonn (Vergabegremium).
Beteiligung des Partnerpools an Einnahmen bei Spendenaufrufen nach Katastrophen
Im Katastrophenfall muss darüber hinaus der Nachweis erbracht werden, dass die im Partnerpool beteiligte NRO mit eigenen Hilfsmaßnahmen und durch Projektpartner vor Ort tätig ist. Folgende Kriterien müssen bei der Beantragung von Finanzmitteln erfüllt sein:
- Die NRO hat mindestens drei Jahre Arbeitserfahrung in der betroffenen Region.
- Die NRO verwendet mindestens 100.000 Euro pro Jahr für Projekte in der betroffenen Region.
- Der von der NRO aus dem Spenden-Kontingent für die Organisationen im Partnerpool beantragte Gesamtbetrag darf das Fünffache dieses Jahresvolumens nicht überschreiten.
- Die NRO hat arbeitsfähige Strukturen bzw. Projektpartner in der betroffenen Region.
Im Katastrophenfall legt die beantragende NRO dem Vergabegremium (siehe unten) zeitnah ihren Antrag mit einer aussagekräftigen Bescheinigung des eigenen Wirtschaftsprüfers vor, mit der dokumentiert wird, dass diese Kriterien erfüllt sind.
Das Vergabegremium
Das Vergabegremium besteht aus sechs Fachleuten der Entwicklungs- zusammenarbeit/Humanitären Hilfe, die weder mit der ARD noch mit den Mitgliedsorganisationen des BEH und oder den Organisationen im Partnerpool in einem Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis stehen. Sie dürfen auch nicht dem Vorstand, der Geschäftsführung oder einem Aufsichtsgremium dieser Organisationen angehören. Sie entscheiden anhand der aufgestellten Kriterien und ihrer Expertise über die Vergabe der eingegangenen Spenden, die für NRO aus dem Partnerpool zur Verfügung stehen. Das Gremium muss zeitnah zur eingetretenen Katastrophe zusammenkommen und beraten. Dies kann auch im Rahmen einer Telefonkonferenz geschehen. Das Gremium ist bei einer Mindestzahl von vier Personen vergabeberechtigt. In das Vergabegremium wurden berufen:
Prof. Dr. Claudia von Braunmühl, Berlin
Cay Gabbe, Bonn
Christiane Grefe, Berlin
Dr. Peter Schmitz, Bonn
Prof. Dr. Rainer Tetzlaff, Hamburg
Petra Wünsche, Berlin.
Weitere Regelungen
Die NRO im Partnerpool erhalten insgesamt bis zu 50 Prozent der über die ARD-Kooperation eingehenden Spendengelder, sofern dem Vergabegremium den Vergabekriterien entsprechende Anträge vorgelegt werden können. Jede der NRO im Partnerpool kann allein maximal 20 Prozent der für den Pool vorgesehenen Mittel erhalten. Mittel, die aus dem Partnerpool nicht ausgeschöpft werden, gehen zurück an das BEH. Bei Weiterleitung der Mittel vom BEH an NRO im Partnerpool müssen diese eine Eingangsbestätigung des Wirtschaftsprüfers und – nach Abschluss der beantragten Maßnahme – der Verwendungsnachweis eingereicht werden.
NRO im Partnerpool müssen eine Verwaltungskostenpauschale an das BEH zahlen, da diesem durch Mittelverwaltung, Bedankung und Ausgabe von Spendenquittungen Kosten entstehen. Die vom BEH berechnete Summe wird die Höhe von 4 Prozent der an die NRO im Partnerpool weitergeleiteten Mittel nicht überschreiten.
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